Eingangsbereich eines Gründerzeit-Zinshauses - Baujahr 1881
Börsengebäude Wiens wurden ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet, im Späthistorismus erreichte die Gestaltung der Geschäftsstraßen schließlich ihren Höhepunkt. Stilistische Mittel waren die starke Gliederung der Baukörper, plastischer Dekor und die Verbindung mehrerer Geschoße durch vorgeblendete Säulen an der Fassade. Die Gestaltungsmöglichkeiten waren groß, da die Fassadenelemente aus einem reichen Angebot an indust- riellen Serienprodukten ausgewählt werden konnten. An- dererseits entstand aber durch die großflächige Wieder- holung ähnlicher Elemente eine gewisse Monotonie in den Straßenzügen. Der von den Zeitgenossen oft kritisierte Fassadenschmuck ist ein typisches Wiener Phänomen. In keiner anderen europäischen Großstadt wurde er so prächtig auch an einfachen Wohnbauten ausgeführt. Der Jugendstil, der für Wien in anderen Bereichen eine so prägende Rolle spielte, war für den Wohnbau nicht ganz so bedeutend. Er war der Stil der Avantgarde, des fort- schrittlichen Bürgertums und der öffentlichen städtischen Bauten. Das Baugeschehen dieser Periode war von zwei Faktoren geprägt: Repräsentation einerseits und möglichst lukrative Ausnutzung der teuren Bauplätze andererseits. Monu- mentale Gebäude mit Fassaden im Stil der italienischen Hochrenaissance waren Ausdruck einer „Nobilitierung des Zinshauses zum Wohnpalast“. Etwa um dieselbe Zeit entstanden in den nobleren Stadtrandbezirken die typi- schen Wiener Gründerzeit-Villen. Im Gegensatz dazu er- laubten die Bauordnungen von 1870 und 1883 die
Errichtung von fünf Geschoßen inklusive Erdgeschoß und Mezzanin mit einer Maximalhöhe von 25 Metern, sofern die entsprechende Straßenbreite gegeben war.
Spätgründerzeit (1890-1918)
Im Zuge der zweiten Stadterweiterung um 1890 wurde der Gürtel angelegt und die Integration der Vororte in das Stadtgefüge fortgesetzt. Die rasant steigenden Boden- preise forcierten die Verwertung der verfügbaren Grund- flächen, was mit einer Verschlechterung der Wohnqualität einherging. Durch die Reduktion der Stiegenhäuser ent- standen überlange Gänge und die Fläche der Haupthöfe schrumpfte zugunsten mehrerer kleiner Lichthöfe, um welche die Nebenräume, wie Kabinette und Toiletten, an- geordnet wurden. Die maximale Flächenausnutzung des Grundstückes stand im Vordergrund; in der Bauordnung von 1895 wurde eine Reduzierung des Hofausmaßes auf 15 Prozent zugelassen, sodass nahezu die gesamte Parzelle verbaut werden durfte. Kleine Lichthöfe sowie Luftschächte mussten für die Tageslicht- und Frischluftversorgung der innen liegen- den Kabinette bzw. Nebenräume genügen. Innerhalb der Gebäude gingen die Statusunterschiede zurück: Die so- ziale Bedeutung der Stockwerke wurde durch die Ein- führung des Liftes im gehobenen Miethaus ausgeglichen; auch die Frage, ob eine Wohnung weiter vorne oder hinten im Gebäude lag, nahm an Bedeutung ab.
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